Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.    Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der EASYYEM (Verkäufer) sind ausschließlich zur Verwendung gegenüber Unternehmern und Endverbrauchern bestimmt. Sie gelten ausschließlich für alle von dem Verkäufer angegebenen Angebote und für alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer diese Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Verkäufer behält sich für den Fall der nicht richtigen oder rechtzeitigen Selbstbelieferung durch seinen Zulieferer vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer das Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen hat. Die Verkaufspreise des Verkäufers können im Falle einer Erhöhung der für die Vertragsprodukte zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden nationalen oder internationalen öffentlichen Abgaben oder Frachten oder im Falle deren Neueinführung im entsprechenden vom Verkäufer errechneten Verhältnis angepasst und erhöht werden.

2.    Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Ablieferung/Anlieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel können nur geltend gemacht werden, solange dem Verkäufer eine Kontrolluntersuchung möglich ist. Eine nicht fristgemäße Rüge schließt jeglichen Anspruch bei Mängeln des Käufers aus. Für Mängel der Ware leistet der Verkäufer nach seiner Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Wahlrecht besteht nicht im Fall eines Regresses nach §478 BGB. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Er-Satzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz verlangen. Bei einem geringfügigen Mangel steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung durch den Verkäufer Schadensersatz, beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig herbeigeführt hat. Öfentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers oder des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne räumt der Verkäufer dem Käufer nicht ein. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr, beginnend ab Gefahrenübergang. Für den Fall des Lieferkantenregresses nach § 478 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

3.    Dem Käufer steht über die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sonstigen Pflichtverletzungen oder bei deliktischem Handeln. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ein Schadensersatzanspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch den Verkäufer, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer nur für den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen/Waren gehaftet wird.Das Selbe gilt, soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder das Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen hat. Ansprüche auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb der Anschlussfrist von 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

4.     Fälle höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer-unbeschadet seiner sonstigen Rechte-ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von UN-erheblicher Dauer sind. Als höhere Gewalt gelten z.B. Krieg, Aufruhr, Unruhen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Aussperrungen, Unterbrechungen der Verkehrswege, Natur -katastrophen wie z.B. außergewöhnliche Hitze, Nässe oder Frostperioden oder sonstige Ereignisse, die dem Verkäufer die Vertragserfüllung unmöglich oder zumutbar machen. Im Übrigen bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

5.    Der Verkäufer liefert die Ware gemäß geschlossenem Kaufvertrag nur gegen Vorauskasse durch Überweisung auf unser Konto 1451111, BLZ 32070024 Deutsche Bank Krefeld oder per Vorauskasse oder bei Nachnahme (Nachnahmegebühr zur Zeit 6,05 EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Er verpflichtet sich in der Auftragsbestätigung die Kosten der Ware, des Versandes und der Verpackung aufzuzeichnen zuzüglich der entsprechenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sodass der Käufer in die Lage versetzt wird, den richtigen Betrag in EURO zur Zahlung anzuweisen. Nach Verbuchung des Zahlungseinganges durch den Käufer wird unverzüglich der Versand von dem Verkäufer vorgenommen.

6.    Lieferungen verstehen sich ab Werk, soweit sonst nichts vereinbart wurde. Der Verkäufer liefert die Ware für 6,90€. Abholungen durch den Käufer können nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Verkäufer wahrgenommen werden.

7.    Vorrangig finden die Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedienungen des Verkäufers Anwendung. Der Käufer erhält auf Aufforderung ein Exemplar der einschlägigen Bedingungen des Verkäufers ausgehändigt oder per Email zur Verfügung gestellt und ist mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden. Nach-rangierst, sofern und soweit nicht die Regelungen gemäß Sätzen 1. und 2. zur Anwendung gelangen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.    Der Gerichtsstand ist der Ort des Betriebssitzes des Verkäufers, Krefeld. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl die Rechtsstreitigkeit bei einem ordentlichen Gericht anhängig zu machen. Hinsichtlich des Gerichtsstandes wird auf Satz 9, erster Satz verwiesen. Sofern der Käufer den Verkäufer verklagen will, muss er dem Verkäufer zuvor die Gelegenheit geben, sein Wahlrecht auszuüben. Auf Aufforderung des Käufers wird der Verkäufer sein Wahlrecht vor prozessual ausüben. Übt der Verkäufer sein Wahlrecht nicht oder nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Aufforderung des Käufers aus, wir die Rechtsstreitigkeit durch ein Schiedsgericht und zwar auf Basis der Verfahrungsordnung des Deutschen Verbandes des Großhandels, geregelt.

Stand 01/2012